Vereinssatzung
ALLGEMEINES
MITGLIEDSCHAFT UND ORGANE
Der Verein besteht aus:
VORSTAND
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
KASSENPRÜFER
Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenprüfer. Die Kassenprüfer überprüfen die Kassengeschäfte des Vereins auf ihre rechnerische Richtigkeit. Über das Ergebnis der Prüfung ist einmal jährlich in der ordentlichen Mitgliederversammlung zu berichten.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die vorstehende Satzung tritt nach Beschluss durch die Mitgliederversammlung und mit dem Tage der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft. Damit ist die alte Satzung erloschen. Bis zur Eintragung der neuen Satzung ins Vereinsregister muss nach der alten Satzung verfahren werden.
Erding, den 16.12.2018